Moin Grayparrot,
danke für die schnelle Antwort. Ich finde es gut das du viel schreibst, zeigt es doch das du das Thema mit einer gewissen Ernsthaftigkeit angehst. Und nein, zu wild gibt es nicht, solange du deinen Standpunkt klar vermittelst.
Ich verstehe deine Argumentation, nur rennst du damit ja quasi bei mir offene Türen ein. Natürlich muss und soll ein Regelübertritt klar bewiesen sein bevor der Gegner in Regress genommen wird. Anschuldigungen ohne Beweise haben kein Bestand und da bin ich auch klar bei dir (hoffe ist okay wenn ich duze).
Nur dreht sich ja meine Argumentation darum wenn dem Gegner ein Regelbruch nachgewiesen werden kann. Und dies ist ja in meiner beschrieben Tatsache oben der Fall.
Und dann kommen wir zu deiner Frage mit der Beweispflicht. Und hier trennen sich das Regelwerk mit meiner Ansicht von "Wer ist im Falle eines Regelbruchs in der Verantwortung"
Wie oft muss etwas bewiesen werden bis der Beschuldigte in der Pflicht ist? Meiner Meinung ist eine bewiesene Verfehlung (Bilder bzw. Videos zur klaren Erkennung dieser) ausreichend. Weil der Regelbruch ist ja dann Tatsache. Und mit dieser geht auch die Vorteilnahme einher die dann solange vorherrscht bis der betreffende Regelbruch beseitigt ist. Und ab diesen Zeitpunkt sollte es auch Konsequenzen geben. Das Regelwerk beruht auf Fairplay und jeder sollte sich daran halten. Genauso muss jeder vor CW Antritt schauen das sein Loadout den Regeln entspricht, Sorgfaltspflicht sich selbst und dem Gegner gegenüber.
"Natürlich, wir könnten den Beschuldigten nach Gegenbeweisen fragen. Aber wieso?" Und für mich ist das ein großer Knackpunkt. Warum wird bei sowas nicht Wert darauf gelegt den Täter mit uns Boot zu holen? Warum nicht mit den gesicherten Beweisen konfrontieren? Wie will man zu einem fairen Entschluss kommen wenn man nicht beide Seiten anhört?
Und da sind wir wieder da wo ich sagen muss das den Tätern keinerlei Pflichten aufgelegt werden und sie keine Konsequenzen spüren. Sie müssen sich nicht mal schriftlich dazu äußern. Warum wird das so gehandhabt?
Wie gesagt, dem liegt alles zu Grunde das die Verfehlung auch bewiesen ist. Das ist das absolute Minimum was erfüllt sein muss bevor gehandelt wird. Sicherlich gibt es Sachen die man nicht beweisen kann, aber um die geht es mir nicht. Mir geht es um offensichtliche, dokumentierte Verfehlungen, wie z.B. falsche Aufsätze über einen gewissen Zeitraum ohne Intervention des Gegners (und nix anderes war es in meinem Fall).
Um das nochmal klarzustellen, der oben geschilderte Fall ist abgeschlossen. Mir geht es nicht darum da eine Wende herbeizureden, ich habe innerlich damit meinen Frieden geschlossen. Recht haben und Recht bekommen ist halt nicht dasselbe.
LG