Ok technisch gesehen hast Du es einfach nicht verstanden.
Die Teilnahme an der Liga ist für jeden freiwillig. Eine rechtliche Konsequenz kann an der Stelle für die Betreiber einer Seite schon mal gar nicht abgeleitet werden. Schon dreimal nicht, weil die Teilnahme keine Geldwerte oder ähnliche Sachpreise verspricht. Ebenfalls ist das Grundgerüst zum aktuellen Zeitpunkt nicht auf Profit ausgelegt. Daher gilt also nur das Telemediengesetzt... und das StGB sowie das BGB. Das Telemediengesetz, auf welches Du hier anspielst hat nur dann eine Konsequenz, wenn hier dem Gesetzt widersprüchliche Links oder Inhalte angeboten werden. Ebenfalls würde eine rechtliche Konsequenz abgeleitet werden können, wenn das UAC-Tool von Dir als Betreiber der Seite direkt angeboten werden würde. Die rechtliche Konsequenz verbleibt also bei den Admins von UAC.
Beiläufig möchte ich noch anreißen, dass ein VAC-Bann immer nur auf das betreffende Spiel selbst angewendet wird, was also logischerweise nur ein Spiel betreffen kann. Einen vollständigen Steam-Bann gibts nur, wenn Deine Profilpage regelwidrigen Kontent enthält. (Als regelwidrig zählen beispielsweise kinderpronografische-, faschistische- und ähnliche Inhalte.) Für genauere Infos bitte mal die Steam-AGB's lesen.
Nicht alle meiner Spiele, die ich über Steam am laufen habe, haben irgendwas mit VAC zu tun. (Beispiel AAO3...)