Beiträge von Sixteengebe

    Hi Hisoka.


    Ja, es handelt sich dann um einen Dienstvertrag zwischen dir (und evtl deinen Mitgesellschaftern, wenn es solche gibt) und dem Spieler. Ob das allerdings eine gute Konstellation ist, steht auf einem anderen Blatt ;) Zudem ist es relativ leicht, da viel falsch zu machen. Ich empfehle daher stets eine gesellschaftsrechtliche Beratung in solchen Fällen.


    Entsprechend ausgearbeitete, rechtssichere Musterverträge können bei mir auch bestellt werden. In jedem anderen Fall sollten Sie zumindest anwaltlich geprüft sein um Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.

    Servus,


    es handelt sich bei der steuerrechtlichen Betrachtung beim Verkauf von Privatvermögen nicht um einen Freibetrag sondern um eine Freigrenze, deren Wert derzeit noch bei 600 € liegen dürfte. Die Unterscheidung ist steuerrechtlich relevant, weil bei einer Freigrenze bei deren Überschreiten der Gesamtbetrag steuerbar wird. Bei der Steuererklärung sind immer alle Einkünfte anzugeben.


    Da hier keine gratis-Unternehmensberatung angeboten wird, ist die Frage nach dem "sonst noch was zu beachten" leider nicht beantwortbar.


    MfG

    Die Frage kann ja erst richtig beantwortet werden, wenn die Begrifflichkeiten definiert sind ;)


    Es handelt sich also bei diesen "Partnerschaften" um sogenantes Affiliate Marketing. Dies ist demnach kein Sponsoring, das Nutzen des Unternehmenslogos und anderer geschützter Rechtsgüter dürfte daher regelmäßig nicht Vertragsinhalt sein. Alles was nicht Vertragsinhalt ist, ist prinzipiell erst einmal nicht erlaubt. Wird ein Marken- oder Unternehmenskennzeichen unrechtmäßig gebraucht, hat das verletzte Unternehmen entsprechende Abwehransprüche. Ob diese durchgesetzt werden, hängt wohl stark vom Einzelfall ab.


    Ich hoffe, die Frage wurde damit abschließend geklärt, wenn Nachfragebedarf herrscht, ruhig stellen.



    PS: Der Titel wurde dahingehend angepasst.

    Hi Toadex,


    mal abgesehen von der Frage ob man Keyseller wie MMOGA und G2A überhaupt bewerben sollte, besteht ein Sponsoring - egal wie es ausgestaltet ist - immer in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis. Verträge können auch mündlich oder in Textform geschlossen werden. Wofür du Werbung machst, bleibt, zumindest solange es nicht sittenwidrig ist (wobei diese Frage bei Keysellern noch nicht abschließend geklärt ist), dir überlassen.


    Worin unterscheidet sich die von dir genannte Partnerschaft vom herkömmlichen Sponsoring?

    Hi Bloody,


    als erstem Nutzer dieses Forums würde ich dir auch eine nichtadäquate Fragestellung gerne verzeihen, aber keine Sorge, alles gut ;)


    Links tun (in der Regel) nicht weh, von daher ist es wohl ok. Verstehe aber, dass ich Verlinkungen nicht auf deren Aktualitäts-, Wahrheits- oder Informationsgehalt hin überprüfe.


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    Zu deinen Fragen (der Übersicht halber habe ich die unteren Fragen mit hineinkopiert):


    Ein in Deutschland als rechtsfähig einzutragender nichtwirtschaftlicher Verein muss einen Sitz im Bezirk eines deutschen Amtsgerichts haben. Ausnahmen hierzu gibt es nicht. Sinnvollerweise wird der Sitz dort gewählt, wo das Hauptgeschäft durchgeführt werden soll.


    Gründungsmitglieder können alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen sein. Deren Herkunft ist egal, solange sie nicht persönlichen gesetzlichen (behördlichen) Beschränkungen unterliegen. Bei Ausländern richtet sich die Frage nach der Geschäftsfähigkeit nach deren Heimatrecht (Art. 7 Abs. 1 EGBGB). Beschränkt geschäftsfähige Personen (vgl. z.B. § 106 BGB) unterliegen der Erklärung ihrer gesetzlicher Vertreter, sofern nicht gesetzliche Ausnahmetatbestände vorliegen.


    Der Vorstandswechsel ist im Vereinsregister einzutragen. In der Regel kann die Beantragung schriftlich erfolgen bzw. durch einen Rechtsanwalt oder Notar erledigt werden. Der Vorstand selbst muss nicht beim Amtsgericht erscheinen. Er muss sich aber vor dem Notar ausweisen.


    Wenn es in der Satzung entsprechend festgehalten ist, dürfen besagte Versammlungen auch via Teamspeak abgehalten werden oder müssen sie Grundsätzlich "physisch" an einem Ort stattfinden?


    Sofern die notwendigen Einzelheiten (in der Satzung) geklärt sind, steht einer virtuellen Mitgliederversammlung nichts im Wege.


    Viele Clans haben eine Trialzeit, nach welche sie ohne angabe von Gründen einen Trial aufnehmen oder auch nicht. Ist so eine Regelung für einen Verein auch zulässig ?


    Der Verein selbst ist eine rechtsfähige juristische Person. In seiner Satzung ist das jeweilig anzuwendende "Vereinsrecht" verankert. Hier können auch Probemitgliedschaften, stille Mitgliedschaften oder Ähnliches vereinbart werden.


    Ein Verein kann sich seinen Namen (Wortmarke) Patentieren lassen. Ist dies auch für Clantags möglich? (Siehe auch Extrathema: Clantags / Clanname)



    Zur dieser Frage beachte die Ausführungen im bereits beantworteten Extrathema.




    Hi Bloody,


    bitte beachte zum Schutz eines Clannamens im Wege des Markenrechts den folgenden Beitrag, der die meisten deiner Fragen beantworten sollte:


    https://gameslaw.online/esport…chere-ich-mir-eine-marke/


    Für einen Clantag / Logo gelten die Ausführungen ebenfalls.


    Zu den Kosten nach dem MMA-Verfahren bei der WIPO, also dem internationalen, über den europäischen hinausgehenden, Markenschutz kann man keine pauschale Antwort geben. Hier fallen neben notwendigen Recherche- und Prüfkosten (s. auch: https://gameslaw.online/markenrecherche/ ) Kosten für die Eintragung beim deutschen Markenamt sowie dem gewünschten Schutzland an. Diese werden insgesamt mindestens vierstellig sein.



    Markenrechtliche Ansprüche werden regelmäßig erfolgreich durchgesetzt. Mittel der Wahl ist hier zunächst die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Dann erst der gerichtliche Weg, welcher mit der sogenannten Einstweiligen Verfügung ein relativ scharfes Schwert bereit hält. Voraussetzung ist das Erreichen des gesetzlichen Schutzrechts und keine eventuell ältere entgegenstehende Rechte Dritter.


    Bei der DeSBL werden keine gleichen Clannamen oder Clantags vergeben. Ein Vorrecht auf einen Clannamen oder -tag kannst du dir durch einen entsprechenden Markenschutz (s. obigen Beitrag) sichern.

    Ich bin hier um euch das Leben im Dschungel der deutschen und internationalen Gesetzeslage und Rechtsprechung zu erleichtern.



    Ihr könnt mir hier diverse Fragen stellen, die öffentlich beantwortet werden.
    Die Überschrift sollte kurz aber treffend sein um die Suchfunktion gut nutzbar zu halten.


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    Die Fragen sind allgemein zu halten und dürfen sich nicht auf einen konkreten (echten) Fall beziehen. Denkt bitte an den Datenschutz und daran, dass hier jeder mitlesen kann und wird.
    (Bsp: A kauft Spiel X von B, B liefert nicht, wie ist die Rechtslage?)


    Ich helfe euch bei Fragen zu:


    Vereinsrecht / Veranstaltungen / Gewerberaummietrecht / Teams / Rechtsformen und Gesellschaftsrecht /(Arbeits-/Sponsoring-) Verträgen / Lizenzen / Urheber- und Medienrecht,
    gewerbliche Schutzrechte (Marken, Patente, Design etc) / Haftung / Datenschutz / Jugendschutz / gewerbl. Mietrecht / Medienstrafrecht,
    sowie digitales und analoges Erbrecht.


    Ich helfe euch nicht bei Fragen zu:


    Euren privaten Mietstreitigkeiten und sonstigen fachfremden Fragen.


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    Last, not least:


    Fragen bezgl. Bearbeitungsdauer, Eignung als öffentliche Frage etc bitte direkt per pn.
    Ein "Recht auf Beantwortung" gibt es nicht, dies ist eine freiwillige und kostenlose Dienstleistung, die im Rahmen des gesetzlich erlaubten durchgeführt wird.
    Im Falle einer notwendigen "echten" Rechtsberatung, können in meiner Kanzlei Sonderkonditionen für DeSBL Mitglieder in Anspruch genommen werden.
    "Notwendig" ist eine Einzelfallrechtsberatung immer im selbigen. Wenn es also um spezielle Fragen zum persönlichen Fall geht.
    Beachtet auch, dass vorbeugende Beratung oftmals günstiger ist, als nachträgliche Problemlösung!


    Freundlichkeit schadet nicht ;)
    Das ist kein Diskussioinsforum! Solltet ihr Anmerkungen zu einem Beitrag haben, so schickt diese bitte per pn oder eröffnet ein eigenes Thema.
    Sollte die Frage nicht im vorliegenden Rahmen beantwortbar sein, so wird dem Fragesteller ein entsprechender Hinweis erteilt und das Thema gelöscht.
    Schaut für aktuelle Themen ruhig auf meinem Blog vorbei :)


    https://gameslaw.online