Clantags / Clanname schützen lassen

  • Clantags und Clannamen sind der Identifikationsfaktor Nr.1 in jeder Onlinecomunity. Daher haben sich mir im Bezug auf Namensgleichheit bzw. die Verwendung und den Schutz von Clannamen bzw. Clantags einige Fragen aufgetan:


    - Ist es möglich sich einen Clannamen als Wortmarke Patentieren zu lassen und wenn ja unter welchen Vorraussetzungen?
    - Ist es möglich sich einen Clantag als Wortmarke Schützen zu lassen und wenn ja unter welchen Vorraussetzungen?
    - Sofern die obigen Fragen mit Ja zu beantworten sind, stellt sich die Frage nach der durchführbarkeit gem. Madrider Markenabkommen (MMA) sprich Internationalem Markenschutz?!
    - Welche Kosten sind für einen MMA Schutz zu erwarten?
    - Sofern eine Entsprechender Markenschutz besteht, wie realistisch ist die Durchsetzbarkeit einer solchen Marke ? (Stichwort: Geringfügigkeit)


    - Wie sind die Regelungen der DESBL im Bezug auf gleiche Clannamen bzw. gleiche Clantags? Gibt es die Möglichkeit wie z.B. bei Punkbuster seinen Namen / Clantag schützen zu lassen oder hat ein Clan eventuell von Haus aus durch seine Registrierung in der Liga das Vorrecht auf Clantag und Clannamen erwirkt ?


    Ich hoffe ich habe das Thema hier nicht verfehlt ;)
    über eine Beantwortung würde ich mich sehr freuen.


    mfg Bloody

  • Hi Bloody,


    bitte beachte zum Schutz eines Clannamens im Wege des Markenrechts den folgenden Beitrag, der die meisten deiner Fragen beantworten sollte:


    https://gameslaw.online/esport…chere-ich-mir-eine-marke/


    Für einen Clantag / Logo gelten die Ausführungen ebenfalls.


    Zu den Kosten nach dem MMA-Verfahren bei der WIPO, also dem internationalen, über den europäischen hinausgehenden, Markenschutz kann man keine pauschale Antwort geben. Hier fallen neben notwendigen Recherche- und Prüfkosten (s. auch: https://gameslaw.online/markenrecherche/ ) Kosten für die Eintragung beim deutschen Markenamt sowie dem gewünschten Schutzland an. Diese werden insgesamt mindestens vierstellig sein.



    Markenrechtliche Ansprüche werden regelmäßig erfolgreich durchgesetzt. Mittel der Wahl ist hier zunächst die Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Dann erst der gerichtliche Weg, welcher mit der sogenannten Einstweiligen Verfügung ein relativ scharfes Schwert bereit hält. Voraussetzung ist das Erreichen des gesetzlichen Schutzrechts und keine eventuell ältere entgegenstehende Rechte Dritter.


    Bei der DeSBL werden keine gleichen Clannamen oder Clantags vergeben. Ein Vorrecht auf einen Clannamen oder -tag kannst du dir durch einen entsprechenden Markenschutz (s. obigen Beitrag) sichern.