Urheberrechte in Foren?

  • Ich denke mal, da man sich als Betreiber einer HP ja auch um Urheberechte etc. Gedanken machen muss, finde ich hier vielleicht eine Antwort auf meine Frage :-D


    Beispiel:
    Ich poste etwas im Forum der HP "X" zu einem bestimmten Thema. Der Post gibt einzig und allein MEINE Meinung wieder und ist auch nur auf meinem Mist gewachsen, ohne Zitat etc. Er bezieht sich natürlich auf das Thema des entsprechenden Threads, ist aber evtl. so formuliert, dass er in einem anderen Zusammenhang, völlig falsch verstanden werden kann.


    Nun kopiert jemand diesen Post oder Teile davon und verwendet dieses auf der HP "Y" im Forum.


    a.) Er unterlässt jegichen Hinweis auf die Quell und den Autor und gibt es als sein Werk aus.
    b.) Er gibt den Autor an, aber nicht die Quell-HP.
    c.) Er gibt Autor und Quell-HP an, verwendet das Kopierte jedoch um dem Autor oder der Quell-HP zu schaden (z. B. lächelich machen etc.)
    d.) Er gibt Autor und Quell-HP an und verwendet das Kopierte sinngerecht.


    Da ja in unserem geliebten "Deutsche Land" fast alles geregelt ist und man ja schon riskiert eine Strafe zu bekommen, wenn man seine alten Turnschuhe bei ebay verkauft und dabei das Logo auf dem Foto erkennbar ist, hier meine Frage an die Spezialisten:


    Verstößt irgend eine Variante a - d evtl. gegen Urheberrechte o. ä.?


    *sehrgespanntbin


  • Man du hast Sorgen *LOL* *LOL* erst die Geldprobleme, und jetzt das, aber auf die Antworten bin ich mal gespannt


    Ich sehe euch!!!

  • Azra ist son typischer Forum-Post-Spammer....der ist nur scharf auf die Kohle, die er dafür bekommt und und außerdem ist er geil auf höhere Ränge 8-)




    (zum Glück kann er nicht wie auf unserer hp kritische post einfach löschen *YAHOO*)

  • Man muss ja alles austesten 8-) Und nun Klappe Ihr Off-Topic-Poster. *STOP*


    Mal gespannt, ob wer was Konstruktives beizutragen hat.






    PS: Was glaubst Du für was Buzze das virtuelle Geld haben wollte? *LOL*


  • wens so wie bei bildern ist dann kannst du 30 % benutzen ohne irgendwelche probs mit urheberrechten zu bekommen und davon gehe ich mal aus da sich das bei bildern auf copyright bezieht und dieses erst ab 30 % verletzt wird und hier gehts ja um urheberrechte schluss endlich liegt es aber im ermessen des gerichtes (so fern es ein verfaren gibt) zu bestimmen wann diese und wie diese 30 % ausgelegt werden .... ( viele scheuen diesen weg aber da er kosten intensiv ist und der kläger meistens eine unterlassungs verfügung erwirkt so das man besser dran ist fraglichen content(inhalt) zu ändern und so seine hp weiter zu betreiben ) :-p :-p



    nur für dich azra hoffe sachkundig genug und nein dies ist kein copy & paste ausn anderen forum :-D :-D :-D


    edit: lool 181 posts du foren spammer *YAHOO*

    „Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten“



  • Mal ein paar Auszüge aus dem Wiki-Artikel über das Urheberrecht (Link):



    Zitat

    Sprachwerke
    sind solche, die ihrem geistigen Gehalt mit den Mitteln der Sprache Ausdruck verleihen (BGH, GRUR 1985, S. 1041). Dazu zählen in erster Linie Romane, Erzählungen, Gedichte, Drehbücher, Liedtexte aber auch nicht niedergelegte Werke wie Interviews und Reden sowie wissenschaftliche Werke, sofern sie den Durchschnitt in der Darstellungsweise (deutlich) überragen. Der Werkcharakter von Gebrauchsschriften wie Gebrauchsanweisungen oder Formulare scheitert meist an mangelnder Individualität.
    Computerprogramme
    werden meist als Programme in jeder Form definiert, das heißt auch solche, die Bestandteil der Hardware sind (Erwägungsgrund 7 der Computerrichtlinie 91/250 EWG). Für ihre Schutzfähigkeit gilt die Sonderregelung des § 69a Abs. 3 UrhG.
    Musikwerke
    Der Begriff des musikalischen Werkes ist offen für weitere Entwicklungen und bezeichnet "jede Form der absichtsvollen Organisation von Schallergebnissen" Auch Schlager, die die "kleine Münze" nicht überschreiten, können urheberrechtlichen Schutz genießen.


    Wenn ich das nun richtig interpretiere würdest du mit einem "Forenpost" niemals in die Gerichtsbarkeit des Urheberrechts fallen.

  • THX Sempa für Deine Mühe, aber WiKi kann ich lesen *LOL* und nicht alles was dort zu finden ist, entspricht den Tatsachen.
    Ich dachte, dass evtl. zufällig einen Juristen hier gibt, der Auskunft geben kann. Wenn nicht ist auch net schlimm!!!!!


    PS:
    Natürlich sind 100 Posts gekauft. Schließlich muss ja wer testen, ob die Funktion auch funktioniert -> sie tut es *DANCE*
    Ob allerdings ein zufälliger Wert eingesetzt wird, kann ich nicht bestätigen. Hab Buzze auch son Teil verbastelt und bei beiden waren es +100.


  • Ja ich weiss Sempa ich bin ja juristisch auf Grund meines Jobs auch nicht ganz unbeleckt. Und genau desshalb weiss ich, dass Gesetzestext, wie eindeutig er auch immer scheinen mag, nicht gleich Kommentar zu diesem Gesetz ist und erst recht nicht gleich gesprochenes Recht. Ist zwar traurig, ist aber so.
    Auf dem Gebiet muss ich aber passen und dachte es gibt jemanden der da Ahnung hat.


    Nix gegen Deine Mühe, nochmal THX dafür!!!