Verkauf von Merchandise-Artikeln als Privatperson

  • Servus


    Wie siehtes aus mit dem Verkauf von Merchandise Artikeln als Privat Person (shirts caps usw.)


    Freibetrag liegt bei 600€ ?
    Und angegeben muss es bei der Steuererklärung ?


    Ist sonst noch was zu beachten ?



    Mfg



    Badischplayer

  • Servus,


    es handelt sich bei der steuerrechtlichen Betrachtung beim Verkauf von Privatvermögen nicht um einen Freibetrag sondern um eine Freigrenze, deren Wert derzeit noch bei 600 € liegen dürfte. Die Unterscheidung ist steuerrechtlich relevant, weil bei einer Freigrenze bei deren Überschreiten der Gesamtbetrag steuerbar wird. Bei der Steuererklärung sind immer alle Einkünfte anzugeben.


    Da hier keine gratis-Unternehmensberatung angeboten wird, ist die Frage nach dem "sonst noch was zu beachten" leider nicht beantwortbar.


    MfG

  • Die Umsatzsteuer hat bei Privatverkäufen keine Relevanz.


    Zur Klarstellung sei erwähnt, dass die Beantwortung der Frage nur auf den Verkauf als Verbraucher (wie in der Fragestellung) bezogen ist. Bei einem gewerblichen Verkauf neuer Ware gilt obiges natürlich nicht.