Vereinsgründung

  • Da dieses Thema eher spärlich im Internet zu finden ist würde ich gerne hier ein paar Punkte zum Thema Vereinsgründung für einen Clan sammeln bzw. Nachfragen.
    Viele gute Informationen habe ich bereits hier: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm finden können (ich hoffe der link ist ok?!). Dennoch stellen sich mir im Bezug auf die Gründung eines Vereins im Clanrahmen einige weitergehende Fragen.


    - Gem. VereinG muss die Eintragung beim ansässigen Amtsgericht getätigt werden. Bei einem nationale oder manchmal internationalem Clan ist hier aber schwer ein "Heimatstandort" festzulegen. Jetzt zu meiner Fragen:


    -> Gib es für solche Fälle eine (Sonder-)Regelung im VereinG oder Präzidenzfälle?
    -> Bei internationalen Clan, dürfen Mitglieder die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben Gründungsmitlieger sein?
    -> Müss beim Wechsel des Vorstands (durch Wahl) die neuen Vorstandsmitglieder beim jeweiligen Amtsgericht vorstellig werden?


    - Gem. VereinG sind Wahlen, sowie Mitgliederversammlungen/Vollversammlungen eine Grundvorraussetzung für einen Verein. Wenn es in der Satzung entsprechend festgehalten ist, dürfen besagte Versammlungen auch via Teamspeak abgehalten werden oder müssen sie Grundsätzlich "physisch" an einem Ort stattfinden?


    - Viele Clans haben eine Trialzeit, nach welche sie ohne angabe von Gründen einen Trial aufnehmen oder auch nicht. Ist so eine Regelung für einen Verein auch zulässig ?


    - Ein Verein kann sich seinen Namen (Wortmarke) Patentieren lassen. Ist dies auch für Clantags möglich? (Siehe auch Extrathema: Clantags / Clanname)


    Ich hoffe ich habe meine Fragen hier in adequater Form gestellt :) und würde mich über Antwort freuen.


    mfg Bloody

    Einmal editiert, zuletzt von Blooddragon ()

  • Hi Bloody,


    als erstem Nutzer dieses Forums würde ich dir auch eine nichtadäquate Fragestellung gerne verzeihen, aber keine Sorge, alles gut ;)


    Links tun (in der Regel) nicht weh, von daher ist es wohl ok. Verstehe aber, dass ich Verlinkungen nicht auf deren Aktualitäts-, Wahrheits- oder Informationsgehalt hin überprüfe.


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    Zu deinen Fragen (der Übersicht halber habe ich die unteren Fragen mit hineinkopiert):


    Ein in Deutschland als rechtsfähig einzutragender nichtwirtschaftlicher Verein muss einen Sitz im Bezirk eines deutschen Amtsgerichts haben. Ausnahmen hierzu gibt es nicht. Sinnvollerweise wird der Sitz dort gewählt, wo das Hauptgeschäft durchgeführt werden soll.


    Gründungsmitglieder können alle natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen sein. Deren Herkunft ist egal, solange sie nicht persönlichen gesetzlichen (behördlichen) Beschränkungen unterliegen. Bei Ausländern richtet sich die Frage nach der Geschäftsfähigkeit nach deren Heimatrecht (Art. 7 Abs. 1 EGBGB). Beschränkt geschäftsfähige Personen (vgl. z.B. § 106 BGB) unterliegen der Erklärung ihrer gesetzlicher Vertreter, sofern nicht gesetzliche Ausnahmetatbestände vorliegen.


    Der Vorstandswechsel ist im Vereinsregister einzutragen. In der Regel kann die Beantragung schriftlich erfolgen bzw. durch einen Rechtsanwalt oder Notar erledigt werden. Der Vorstand selbst muss nicht beim Amtsgericht erscheinen. Er muss sich aber vor dem Notar ausweisen.


    Wenn es in der Satzung entsprechend festgehalten ist, dürfen besagte Versammlungen auch via Teamspeak abgehalten werden oder müssen sie Grundsätzlich "physisch" an einem Ort stattfinden?


    Sofern die notwendigen Einzelheiten (in der Satzung) geklärt sind, steht einer virtuellen Mitgliederversammlung nichts im Wege.


    Viele Clans haben eine Trialzeit, nach welche sie ohne angabe von Gründen einen Trial aufnehmen oder auch nicht. Ist so eine Regelung für einen Verein auch zulässig ?


    Der Verein selbst ist eine rechtsfähige juristische Person. In seiner Satzung ist das jeweilig anzuwendende "Vereinsrecht" verankert. Hier können auch Probemitgliedschaften, stille Mitgliedschaften oder Ähnliches vereinbart werden.


    Ein Verein kann sich seinen Namen (Wortmarke) Patentieren lassen. Ist dies auch für Clantags möglich? (Siehe auch Extrathema: Clantags / Clanname)



    Zur dieser Frage beachte die Ausführungen im bereits beantworteten Extrathema.