Da dieses Thema eher spärlich im Internet zu finden ist würde ich gerne hier ein paar Punkte zum Thema Vereinsgründung für einen Clan sammeln bzw. Nachfragen.
Viele gute Informationen habe ich bereits hier: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm finden können (ich hoffe der link ist ok?!). Dennoch stellen sich mir im Bezug auf die Gründung eines Vereins im Clanrahmen einige weitergehende Fragen.
- Gem. VereinG muss die Eintragung beim ansässigen Amtsgericht getätigt werden. Bei einem nationale oder manchmal internationalem Clan ist hier aber schwer ein "Heimatstandort" festzulegen. Jetzt zu meiner Fragen:
-> Gib es für solche Fälle eine (Sonder-)Regelung im VereinG oder Präzidenzfälle?
-> Bei internationalen Clan, dürfen Mitglieder die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben Gründungsmitlieger sein?
-> Müss beim Wechsel des Vorstands (durch Wahl) die neuen Vorstandsmitglieder beim jeweiligen Amtsgericht vorstellig werden?
- Gem. VereinG sind Wahlen, sowie Mitgliederversammlungen/Vollversammlungen eine Grundvorraussetzung für einen Verein. Wenn es in der Satzung entsprechend festgehalten ist, dürfen besagte Versammlungen auch via Teamspeak abgehalten werden oder müssen sie Grundsätzlich "physisch" an einem Ort stattfinden?
- Viele Clans haben eine Trialzeit, nach welche sie ohne angabe von Gründen einen Trial aufnehmen oder auch nicht. Ist so eine Regelung für einen Verein auch zulässig ?
- Ein Verein kann sich seinen Namen (Wortmarke) Patentieren lassen. Ist dies auch für Clantags möglich? (Siehe auch Extrathema: Clantags / Clanname)
Ich hoffe ich habe meine Fragen hier in adequater Form gestellt und würde mich über Antwort freuen.
mfg Bloody